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#kunsttour23

24. - 25. Juni

Wichtige Fragen und Hilfen:

 

  • Die Objekte sollen für die Besucher:innen gut platziert und wenn möglich ausgeleuchtet sein. Eine Biografie, Objektnamen und Technik auf einer kleinen Karte am Werk sind ein Beitrag zur Aufklärung an den/die Betrachter:innen.

  • Bei Lesungen und musikalischen Beiträgen wären Sitzplätze angemessen, die auch improvisiert sein dürfen. Auf den üblichen Lärmschutz ab 22 Uhr ist zu achten.

  • Bei Fragen ist die 01575 65 65 199 während der Veranstaltung immer für Fragen offen.

 

 

  Ausstellungsflächen:

 

  • Privatzimmer, Ateliers, Werkstätten, Gärten und erlaubte öffentliche Flächen,

  • angemietete oder kostenlose Gruppenräume (z. B. Brunsviga, KufA, Mütterzentrum Hugo-Luther Str., Haus der Kulturen, Kulturpunkt West und Leerstände in Braunschweig)

 

Beköstigung:

 

  • Die Kulturschaffenden können Kuchen, Brötchen und Getränke an die Besucher:innen im kleinen Rahmen gegen Spenden abgeben. Hierbei sind auf die üblichen Hygienevorschriften zu achten.

 

 

 Sicherheit:

 

  • Der Verein bskunst.de übernimmt die Presse- und Werbearbeit, er ist allerdings nicht der Veranstalter. Die Haftung bei Unfällen während der Veranstaltungen übernimmt der/die Künstler:in selbst.

  • Dies gilt auch für Beschädigungen an und in Räumen, Freigelände oder den Werken an sich bzw. technischen Geräten usw.

  • Wichtig ist, alle Stolpermöglichkeiten im Raum und dessen Zugang zu beseitigen.

  • Kabel auf Fußböden verkleben, wenn sie von Besucher:innen überquert werden müssen.

  • Stufen in Räumen markieren und sichtbar machen.

  • Offene Feuer in Gärten sollten zur eigenen Sicherheit nur mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen betrieben werden.

  • Bei größeren Räumlichkeiten sollten Ausgänge durch Hinweise markiert werden.

  • Bargeld/Wechselgeld nicht offen und zugänglich liegen lassen.

  • Eine zweite Person sollte während der Ausstellungszeiten immer mit im Raum sein.

  • Der/die Kulturschaffende sollte zur Sicherheit auf seine/ihre private Haftpflichtversicherung zurückgreifen können, falls dies nötig wäre.

  • Die üblichen Bestimmungen zu dem Zeitpunkt, z. B. für Corona, sind zum Schutz aller einzuhalten.

 

Stand: 30.08.2022

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